Leistungsspektrum

Unsere Leistungen für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften

Als Anwälte mit Schwerpunkt auf Hausverwaltungen unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Führung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Von der Eintreibung offener Forderungen bis zur Absicherung von Beschlüssen: Sie erhalten praktikable Lösungen, die in Ihrem Verwaltungsalltag funktionieren. Auf dieser Seite finden Sie das Leistungsspektrum.

Juristische Expertise mit Praxisnähe

Leistungen im Überblick

Forderungen bei Zahlungsverzug

Zahlt ein Eigentümer Hausgelder bzw. Wirtschaftsplanvorauszahlungen oder Sonderumlagen nicht, ist die Verwalterin verpflichtet, offene Forderungen beizutreiben – unterlässt sie es, droht ihr Haftung gegenüber der Gemeinschaft.

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Beschlüsse rechtssicher gestalten

Ein fehlerhafter Beschluss kann anfechtbar oder sogar nichtig sein. Das blockiert wichtige Projekte. Wir prüfen Ihre Versammlungsunterlagen: Einladungen, Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Vollmachten.

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Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Gehören Fenster zum Sondereigentum oder sind sie Gemeinschaftseigentum? Wer muss die Balkonsanierung zahlen? Was ist mit Leitungen, die durch mehrere Wohnungen führen? Diese Fragen führen regelmäßig zu Konflikten in Eigentümerversammlungen und blockieren notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.

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Eigentümerwechsel serviceorientiert absichern

Bei einem Eigentümerwechsel bleiben oft Forderungen ungeklärt. Der Verkäufer meint, ab Schlüsselübergabe ggü. der GdWE nicht mehr zahlungspflichtig zu sein. Der Käufer ist noch nicht im Grundbuch und fühlt sich nicht zuständig. Wir sichern offene Forderungen bei Eigentümerwechseln rechtlich ab.

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Strafbarkeit als Verwalter vermeiden

Sie haften nicht nur zivilrechtlich, sondern können sich auch strafbar machen. Wer GdWE-Gelder zweckfremd verwendet oder nach Abberufung über Konten verfügt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

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Streitigkeiten wirtschaftlich lösen

Nicht jeder Streit muss vor Gericht ausgetragen werden. Manchmal ist ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoller als ein jahrelanger Prozess. Wir beraten Sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich: Lohnt sich der Streit für die GdWE?

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Aufwertung von Immobilien

Bauliche Substanz und wertschätzender Umgang mit der Immobilie durch die Bewohner sind Grundpfeiler für eine positive Wertentwicklung der Immobilie. Wir helfen Ihnen die Hausordnung effektiv durchzusetzen und erforderliche Beschlüsse zu fassen.

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Vertragsprüfung

Im Namen der WEG schließen Sie laufend Verträge. Ob mit Hausmeistern, Handwerkern, Gutachtern oder Generalunternehmern. Vermeiden Sie Fallstricke durch schnellen und fundierten Rechtsrat unserer Anwälte.

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Effektive Prozessführung

Eine außergerichtliche Streitlösung ist gescheitert oder die WEG wird verklagt? Dann kommt es auf effektive und prozesstaktisch clevere Vorgehensweise an. Unsere erfahrenen Prozessanwälte vertreten Sie zuverlässig.

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Forderungen bei Zahlungsverzug

Zahlt ein Eigentümer Hausgelder, Vorauszahlungen oder Sonderumlagen nicht, sind Sie als Verwalter zur Beitreibung verpflichtet – unterlassen Sie es, haften Sie gegenüber der Gemeinschaft.

Wir übernehmen die Durchsetzung: Im Namen der GdWE wird dem Eigentümer ein außergerichtliches Forderungsschreiben per Einwurf-Einschreiben mit Fristsetzung zugesendet. Nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt die Klageerhebung bis zur Zwangsvollstreckung. Ist die Adresse des Eigentümers unbekannt, holen wir eine Melderegisterauskunft ein.

Benötigte Unterlagen:

  • Saldenliste mit offenen Forderungen
  • Beschlossener Wirtschaftsplan (oder Einzelabrechnung/Sonderumlage)
  • Versammlungsprotokoll mit dem Beschluss

Ergebnis:

Die GdWE erhält ihre Liquidität zurück, Sie erfüllen Ihre Verwalterpflicht. Die Verfahrenskosten zahlt letztlich der säumige Eigentümer.

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Beschlüsse rechtssicher gestalten

Fehlerhafte Beschlüsse können angefochten werden und blockieren wichtige Projekte für Monate. Als Verwalter trifft Sie die Beschlussvorbereitungspflicht – unklare oder inhaltlich unbestimmte Beschlussvorlagen können zu Anfechtungsklagen und Haftungsrisiken führen.

Wir unterstützen hier präventiv: Entweder erstellen wir Beschlussvorlagen vollständig neu für Themen, zu denen Sie noch keine Vorlage haben. Oder wir prüfen und überarbeiten Ihre bereits vorbereiteten Beschlüsse.

Zwei Wege:

  • Neuerstellung: Sie nennen uns die Eckdaten zu einer Thematik, wir erstellen die rechtssichere Beschlussvorlage
  • Prüfung: Sie senden uns Ihren Entwurf per E-Mail, wir prüfen auf inhaltliche Bestimmtheit und senden die überarbeitete Version zurück

Ergebnis:

Ihre Beschlüsse sind rechtlich haltbar, Anfechtungsrisiken werden minimiert. Sie erfüllen Ihre Beschlussvorbereitungspflicht rechtssicher.

3

Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist nicht immer eindeutig. Beauftragen Sie Maßnahmen im falschen Bereich, haften Sie gegenüber der GdWE. Wer darf über Fenster, Balkone oder Leitungen entscheiden? Wer trägt die Kosten?

Wir klären die Zuordnung für Sie: Bei konkreten Abgrenzungsfragen prüfen wir anhand des Gesetzes und der Teilungserklärung, ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum vorliegt, und teilen Ihnen das Ergebnis zeitnah mit.

Ablauf:

  • E-Mail mit konkreter Frage + Teilungserklärung
  • Prüfung der Zuordnung (§ 5 WEG + Vereinbarung)
  • Zeitnahe Rückmeldung mit Einschätzung

Ergebnis:

Sie wissen, wer beauftragen darf und wer die Kosten trägt. Sie vermeiden Haftungsrisiken durch Tätigwerden im falschen Eigentumsbereich.

4

Eigentümerwechsel serviceorientiert absichern

Die Grundbuchänderung dauert oft Monate. Der Verkäufer erwartet oft, ab Übergabe keine Zahlungen mehr an die GdWE leisten zu müssen. Der Käufer geht davon aus, bereits als Zahlungspflichtiger behandelt zu werden. Ohne Lösung bleiben Forderungen ungeklärt.

Durch eine Abtretungsvereinbarung können Sie beiden gerecht werden: Die GdWE wendet sich erfüllungshalber an den Käufer, behält sich aber den Rückgriff auf den eingetragenen Verkäufer vor. Was im Kaufvertrag vereinbart wurde, wirkt so auch im Außenverhältnis zur GdWE.

Ablauf:

  • Sie erhalten ein erprobtes Formular für die Abtretungsvereinbarung
  • Anpassung an Ihre spezifischen Bedürfnisse möglich
  • Prüfung und Überarbeitung Ihrer vorhandenen Formulare

Ergebnis:

Die GdWE hat nicht nur einen Schuldner, sondern zwei. Sie kann sich auf erster Stufe an den Käufer wenden und auf zweiter Stufe an den Verkäufer. Die Liquidität ist besser gesichert, Verkäufer und Käufer sind zufrieden.

5

Strafbarkeit als Verwalter vermeiden

Als Verwalter haften Sie nicht nur zivilrechtlich, sondern können sich in bestimmten Situationen auch strafbar machen. Wer GdWE-Gelder zweckentfremdet – etwa Liquidität zwischen Objekten vorsätzlich verschiebt – erfüllt den Tatbestand der Untreue. Auch fehlerhafte Protokolle oder Vollmachten können Urkundendelikte darstellen. Nach einer Abberufung durch die GdWE gelten zudem besondere Einschränkungen, deren Missachtung strafrechtliche Folgen haben kann.

Bei konkreten Sachverhalten beraten wir Sie, ob Strafbarkeiten in Betracht kommen und wie Sie weiter vorgehen sollten. Sie schildern telefonisch oder per E-Mail, was vorgefallen ist. Wir prüfen die rechtliche Einordnung und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen.

Ablauf:

  • Sachverhaltsdarstellung telefonisch oder per E-Mail
  • Prüfung auf Untreue, Urkundendelikte oder andere Straftatbestände
  • Empfehlung zu Handlung oder Unterlassung

Ergebnis:

Sie erhalten eine klare Einschätzung zu möglichen strafrechtlichen Risiken. Sie wissen, ob und wie Sie handeln sollten, um sich nicht zusätzlich zu gefährden.

6

Streitigkeiten wirtschaftlich lösen

Streitigkeiten lähmen Eigentümergemeinschaften. Ein Eigentümer blockiert Sanierungen, ein Dienstleister fordert Nachzahlung, zwei Eigentümer streiten über Lärmbelästigung. Jeder Konflikt bindet Ressourcen und kostet Geld.

Wir prüfen jeden Fall auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit: Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Welche Kosten entstehen? Gibt es eine Vergleichslösung, die für alle akzeptabel ist? Das Ziel ist nicht, jeden Streit vor Gericht auszutragen, sondern die GdWE schnell wieder handlungsfähig zu machen.

Ablauf:

  • Kosten-Nutzen-Analyse des Konflikts
  • Vergleichsverhandlungen mit Erfolgsaussicht
  • Prozessführung nur wenn wirtschaftlich sinnvoll

Ergebnis:

Die GdWE bleibt handlungsfähig, Konflikte werden zeitnah gelöst. Wo Vergleiche möglich sind, werden sie erreicht. Wo der Rechtsweg notwendig ist, wird er beschritten.

7

Aufwertung von Immobilien

Zahlreiche Immobilien verlieren ihre bauliche Substanz durch überzogenes Streben nach Einsparungen. Degentrifizierung mit gravierenden Konsequenzen für die Wertentwicklung der Immobilie und die Interessen der Mehrzahl der Eigentümer ist die logische Folge.

Wir helfen Ihnen dabei, erforderliche bauliche Maßnahmen – notfalls gegen den Willen einzelner Eigentümer, aber im Interesse der Gemeinschaft – durchzusetzen. Auch eine konsequente Durchsetzung der Hausordnung mit unserer Hilfe ist erforderlich.

Ablauf:

  • Knappe Schilderung des Defizits
  • Handlungsoptionen vom Experten
  • Effektive Durchsetzung der Gemeinschaftsinteressen

Ergebnis:

Eigentümer profitieren von Werterhalt oder -steigerung und empfinden Sie als verlässlichen Partner.

8

Vertragsprüfung

Verträge im Namen der WEG sind häufig komplex und sehr individuell. Gleichzeitig sind Sie als Verwalter der WEG dafür verantwortlich, diese rechtssicher und im besten Interesse der WEG abzuschließen. Fehler können nicht nur die WEG Geld kosten, sondern unter Umständen eine Haftung des Verwalters nach sich ziehen – vom Vertrauensverlust ganz abgesehen.

Eine frühzeitige Absicherung durch unseren fundierten Rechtsrat spart langfristig Geld und professionalisiert Ihre Arbeit erheblich.

Ablauf:

  • Zusendung des Vertragsentwurfs oder Besprechung des Regelungsziels
  • Anwaltliche Überprüfung und ggf. Anpassungsvorschläge

Ergebnis:

Rechtssichere Vertragsbeziehungen der WEG zur Vermeidung von Schäden und Haftung.

9

Effektive Prozessführung

In gerichtlichen Verfahren der WEG gilt es, zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Häufig sind mit Eigentümern, der WEG, Ihnen als Verwalter und eventuell weiteren Personen eine Vielzahl von Beteiligten zu berücksichtigen.

Wir sehen den Gerichtsprozess nicht als Selbstzweck an, sondern verfolgen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die WEG. Trotzdem schrecken wir nicht vor rechtlichen Konflikten zurück, wenn erforderlich.

Ablauf:

  • Zusendung der Klageschrift oder Schilderung eines eigenen Klagewunsches
  • Selbständige Prozessführung durch unsere Experten
  • Enge Abstimmung und effektive Kommunikation mit Ihnen

Ergebnis:

Sie werden entlastet, können auf eine sinnvolle Prozessführung setzen und die Eigentümer stets auf dem Laufenden halten.

Fragen zur Zusammenarbeit beantwortet

Wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab?

Sie schreiben eine kurze Nachricht über das Kontaktformular oder per E-Mail. Wir melden uns zügig bei Ihnen für ein kostenloses, ca. 15-minütiges Erstgespräch.

Für welche Hausverwaltungen arbeiten Sie?

Wir arbeiten mit professionellen Hausverwaltungen, die Wohnungseigentümergemeinschaften betreuen. Unser Fokus liegt auf Verwaltungen, die rechtssichere Prozesse aufbauen oder komplexe Einzelfälle klären möchten.

Was kostet die Beratung?

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach individueller Vereinbarung. Für klar abgrenzbare Aufgaben (z.B. die Prüfung eines Verwaltervertrags) sind auch Pauschalhonorare möglich.

Arbeiten Sie nur regional oder deutschlandweit?

Außergerichtliche Beratung bieten wir deutschlandweit an. Gerichtliche Vertretung übernehmen wir bevorzugt in Bayern und Baden-Württemberg. Für Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen in anderen Bundesländern verweisen wir Sie gern an spezialisierte Kollegen.

Sparen Sie Zeit und Nerven

Ob akuter Handlungsbedarf oder eine Frage, die schon länger im Raum steht: Nehmen Sie Kontakt auf. Da wir selbst Erfahrung als Verwalter und Vermieter haben, wissen wir, womit Sie tagtäglich konfrontiert sind. Wir kommen schnell zum Punkt.

Tätigkeitsschwerpunkt Hausverwaltungen

Eigene Verwaltungs- und Vermietungserfahrung

Schnelle Rückmeldung

Standard Kontaktformular

Als Anwalt mit eigener Erfahrung in der Verwaltung kenne ich die Dringlichkeiten in der Praxis.

Rechtsanwalt P. Keefer